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   VG Schleswig, 14.11.2016 - 8 B 45/16   

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https://dejure.org/2016,41325
VG Schleswig, 14.11.2016 - 8 B 45/16 (https://dejure.org/2016,41325)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2016 - 8 B 45/16 (https://dejure.org/2016,41325)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2016 - 8 B 45/16 (https://dejure.org/2016,41325)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 82/92

    Wohnwagen; Verwendungszweck; Ortsfestigkeit; Baugenehmigung; Formelle

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2016 - 8 B 45/16
    Hierzu zählen auch Wagen, die abgestellt werden, um für eine bestimmte Zeit als Unterkunft genutzt zu werden, wie z.B. Bau- oder Toilettenwagen (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 13 a und c LBO) oder Wohnwagen (OVG Schleswig, U.v. 16.12.1993 - 1 L 82/92 - juris Rn 7-9).

    Da diese fehlt, ist die Anlage formell baurechtswidrig, so dass - da sie ohne Substanzverlust entfernt werden kann - die Beseitigung verlangt werden kann (OVG Schleswig, Urteil vom 16.12.1993 - 1 L 82/92 -, juris Rn 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 11 B 1083/96

    Ungenehmigte Errichtung baulicher Anlagen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2016 - 8 B 45/16
    Die Beseitigung ist auch wegen der negativen Vorbildwirkung gerechtfertigt, da der Antragsgegner im Falle der Duldung des Wagen Schwierigkeiten bekommen könnte, andere Grundstückseigentümer in der Umgebung zu hindern, auf dem Grundstück vorübergehend ein Mobilhome aufzustellen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Münster, Beschluss vom 13.09.1996 - 11 B 1083/96 - juris).
  • VGH Bayern, 26.09.1988 - 14 B 87.02669
    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2016 - 8 B 45/16
    Dasselbe gilt, wenn Holzschuppen für Renovierungsarbeiten eines Bahnwärterhauses erworben und aufgestellt, aber nicht mit den Renovierungsarbeiten begonnen wird (Bayerischer VGH, Urteil vom 26.09.1988 - 14 B 87.02669 -, BayVBl. 1989, 181 f; vgl. Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Werksstand: 41. Update 08/16, § 65 Rn. 195, abrufbar über juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03

    Ende eines Bestandsschutzes für Bauwerke der Bundeswehr nach endgültiger Aufgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 14.11.2016 - 8 B 45/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer baulichen Anlage ist der Zeitpunkt des Erlasses der Beseitigungsverfügung (OVG Schleswig, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 LA 161/03 - ).
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